Manueller Trackback zu einer Diskussion über Bildungsföderalismus bei Damian Duchamps und mir.
Dienstag, 13. Oktober 2009 – 8:11 Uhr
Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut »Institut der deutschen Wirtschaft« in Köln hat ein Positionspapier zur Reform der Lehrerbeschäftigung herausgegeben.
Die Autoren untersuchen die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften im internationalen Vergleich sowie die personalrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Sie stellen fest, dass das Tätigkeitsumfeld von Lehrern in Deutschland geprägt ist »durch einen relativ großen Handlungsspielraum, eine geringe Kontrollintensität und so gut wie keine positiven oder negativen Anreizmechanismen, die zu effizienz- und qualitätssteigerndem Verhalten bewegen könnten.« (Klein/Stettes 2009: 35) Darüber hinaus behinderten diverse Faktoren (durchschnittlich hohe Gehälter, Beamtenstatus etc.) einen Berufswechsel ungeeigneter Lehrkräfte (ebd.).
Momentan ist es so, dass das Gehalt der Lehrer mit der Anzahl der Dienstjahre ansteigt. Dabei handelt es sich um das so genannte Senioritätsprinzip. Grundschul- und Hauptschullehrer sind in der Regel der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet, alle anderen der Besoldungsgruppe A13.
Die Autoren schlagen ein neues Besoldungssystem vor, das aus einem Grundgehalt, Zulagen und Prämien besteht.
Das Grundgehalt (entspricht dem Einstiegsgehalt: Besoldungsgruppe A12, Besoldungsstufe 3) beträgt 32 280 € jährlich (ebd: 49; Zahl weicht von Besoldungstabelle ab).
Die Zulagen werden ein- bis zweimal im Jahr gezahlt und lassen sich in drei Kategorien unterteilen (ebd.: 45ff.):
Die Höhe der Zulagen der ersten beiden Kategorien sollte, so Klein/Stettes (2009: 45f.), auf Landesebene festgelegt werden, um zu vermeiden, dass Schulen einen Wettbewerbsnachteil haben. Zudem sollte die maximale Höhe der Zulagen der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A13 und A12 entsprechen.
Die Autoren empfehlen des Weiteren, dass man Lehrern freistellen sollte, statt monetären Zulagen lieber Deputatsermäßigung (Verringerung der zu unterrichtenden Stunden) in Anspruch zu nehmen (ebd.: 38). Eine generelle Ersetzung der Zulagen sei allerdings nicht sinnvoll, da sonst die Unterrichtszeit besonders engagierte Lehrer automatisch verkürzt würde (ebd.).
Der letzte Gehaltsbestandteil sind die Leistungsprämien. Diese werden individuell in Kombination mit Zielvereinbarungen festgelegt und in Abhängigkeit von der Zielerreichung gezahlt (ebd.: 47f.). Die der Schule zur Verfügung stehende Summe an Leistungsprämien bemisst sich aus einer Zielvereinbarung der Schule mit dem Schulamt (ebd.). Dabei soll das Abschneiden einer Schule nicht mit anderen Schulen verglichen werden, sondern mit dem erwarteten Abschneiden der jeweiligen Schule (ebd.). Eine an die individuelle Zielerreichung gekoppelte Ausschüttung der Gruppenprämie erlaube dabei eine Binnendifferenzierung zwischen den Lehrkräften einer Schule (ebd.).
Klein/Stettes (2009: 52) beschreiben abschließend vier Szenarien und ihre Auswirkung auf die Personalausgaben für das Jahr 2016 im Vergleich zu 2006:
Aus den Einsparungen wird errechnet, wie viel Umverteilungsspielraum das jeweilige Szenario pro Beamten/Angestellten schaffte, das heißt, wie hoch die Zulagen und Prämien durchschnittlich sein könnten (Eigene Zusammenstellung nach Klein/Stettes 2009: 55, 57ff.):
| Szenario | Einsparung im Jahr 2016 im Vgl. zu 2006 | Umverteilungsspielraum je | |
|---|---|---|---|
| Beamten | Angestellten | ||
| Szenario 1 | 616 Mio. € | 1 200 € | 400 € |
| Szenario 2 | 1428 Mio. € | 2 300 € | 3 300 € |
| Szenario 3 | 2442 Mio. € | 4 000 € | 5 000 € |
| Szenario 4 | 7746 Mio. € | 13 300 € | 13 800 € |
Julius Becker
5. Februar 2011 – 16:47 Uhr (#367)
Manueller Trackback zu einer Diskussion über Bildungsföderalismus bei Damian Duchamps und mir.
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