Monsieur Becker

Geografie & Lehren

Operatoren des I. Anforderungsbereiches

Samstag, 3. April 2010 – 15:18 Uhr

Operatoren im Erdkundeunterricht

  • Einleitung
  • Operatoren des I. AFB
    (Reproduktion)
  • Operatoren des II. AFB
    (Reorganisation und Transfer)
  • Operatoren des III. AFB
    (Reflexion und Problemlösung)
  • Operatoren-Katalog

Für den Aufgabenbereich I werden in der Literatur1 eine Vielzahl an Operatoren vorgeschlagen. In alphabetischer Reihenfolge: angeben, aufzeigen, benennen, beschreiben, bestimmen, bezeichnen, charakterisieren* (*= teilweise auch AFB II), darlegen, darstellen*, definieren, durchführen, einzeichnen, ermitteln, feststellen, finden, gliedern*, herausarbeiten*, lokalisieren, nennen, protokollieren, skizzieren, verorten, wiedergeben, zeichnen und zusammenfassen*.

Bevor die Operatoren thematisiert werden, soll kurz aufgezeigt werden, was unter dem AFB I verstanden wird. Aus Sicht der Kultusministerkonferenz (2005: 6) umfasst dieser Anforderungsbereich:

  • »die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang,«
  • »die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitsweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zu­sammenhang.«

Wiedergabe von Sachverhalten

Der wohl wichtigste Operator, der zur Wiedergabe von Sachverhalten auffordert, ist nennen. Die Schülerinnen und Schüler sollen hier »Informationen und Sachverhalte aus vorgegebenem Material oder Kenntnisse ohne Kommentierung wiedergeben« (DGfG 2008: 32). Der besondere Akzent liegt dabei in der Kürze: nennen erfordert lediglich eine stichpunktartige Aufzählung.

Sehr ähnlich sind benennen und sein Synonym bezeichnen. Aus meiner Sicht beziehen sich diese beiden Operatoren jedoch auf Grafiken, in denen Bestandteile benannt (bzw. bezeichnet) werden müssen.

Ausführlichere Antworten verlangt der Operator beschreiben. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler »Materialaussagen und Kenntnisse (unter einem vorgegebenen Aspekt) mit eigenen Worten zusammenhängend, geordnet und fachsprachlich angemessen wiedergeben« (DGfG 2008: 32). Andere Definitionen verwenden statt »zusammenhängend« »schlüssig« oder »logisch«. Daraus folgt, dass beim Beschreiben ein Text entsteht.

Von der Bedeutung her kaum von beschreiben abzugrenzen ist darstellen. Die DGfG (2006: 32) ordnet diesen Operator in den II. AFB ein und setzt den Akzent auf Reorganisation. Doch auch eine Beschreibung kann stärker reorganisierend als reproduzierend sein, sodass darstellen im Bereich der schriftlichen Textproduktion als Synonym zu beschreiben überflüssig ist. Andere Definitionen (etwa Keller 2009) beinhalten einen grafischen, visuellen Aspekt. Dieser könnte die die Existenzberechtigung für darstellen sein. Als Definition schlage ich eine Abwandlung der in den Bildungsstandards (2008: 32) verwendeten Definition für erstellen (AFB II) vor: »Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen graphisch abbilden und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften«. Notwendig ist die genaue Bezeichnung des gewünschten Produktes: Skizze, Karte, Profilskizze, … Im Unterschied zu erstellen liegt der Schwerpunkt bei darstellen nicht auf der Reorganisation, sondern auf der Reproduktion. Diese Grenze ist jedoch nicht immer eindeutig, sodass beide Operatoren synonym gebraucht werden können. Darstellen umfasst die Operatoren skizzieren und zeichnen.

Eine weitere Wiedergabe von Sachverhalten ist das Charakterisieren. Wie auch bei darstellen/erstellen kann der Schwerpunkt auf der Reproduktion bzw. auf der Reorganisation liegen. Der Abi Workshop (2009: 24) versteht unter charakterisieren, »einen Sachverhalt in seinen typischen Merkmalen unter einem leitenden Gesichtspunkt [zu] beschreiben«. Der Akzent liegt im Vergleich zum Beschreiben auf den typischen Merkmalen des Sachverhaltes.

Anwendung von Arbeitsweisen

Die zweite Dimension des AFBs I ist die Anwendung von Arbeitsweisen. Die hier thematisierten Operatoren eignen sich nur zum Teil für Lernerfolgskontrollen und ähnliches.

Ein wichtiges Medium bei der Arbeit im Erdkundeunterricht ist die Karte. Darin kann man Objekte lokalisieren oder verorten. Die DGfG (2008) vermengt beide Begriffe, doch sie sollten unterscheiden werden. In Anlehnung an DGfG (2008: 32) möchte ich beide Termini wie folgt differenzierend definieren: lokalisieren – »die Lage eines Ortes, Flusses o. Ä. mit Bezug auf andere räumliche Gegebenheiten beschreiben«; verorten – »einen Ort, Fluss o. Ä. in eine Karte eintragen«. Ein alltagssprachliches Synonym des zweiten Terminus ist einzeichnen. Da im Erdkundeunterricht Fachsprache verwendet werden sollte, ist verorten vorzuziehen.

Untersuchungen und Experimente werden durchgeführt und protokolliert. Die DGfG (2008: 32) definiert beide Begriffe wie folgt: durchführen – »Untersuchungen nach genauen Anleitungen vollziehen, z. B. Experimente, Erkundungen, Befragungen«; protokollieren – »Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau, zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben«.

weitere Operatoren

Die Liste zu Beginn dieses Artikels enthält weitere Operatoren, die zum Teil überflüssig und zum Teil anderen Anforderungsbereichen zuzuordnen sind.

Besonders überflüssig ist wiedergeben, das angesichts der oben aufgezeigten unterschiedlichen Möglichkeiten der Wiedergabe von Sachverhalten viel zu undifferenziert und damit nicht zweckmäßig ist. Angeben ist nichts anderes als nennen, aufzeigen und darlegen sind Synonyme von beschreiben.

Die mit den Operatoren herausarbeiten und zusammenfassen verbundenen Handlungen sind wie bei wiedergeben schlicht schwammig, sodass andere Operatoren verwendet werden müssen.

Der letzte überflüssige Operator in diesem AFB ist ermitteln, inklusive seiner Synonyme bestimmen, finden und feststellen. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler »etwas durch Suchen, Nachschlagen, Nachforschen o. Ä. herausfinden« (in Anlehnung an Terra 7/8 2007: 156). Dabei ist das Ermitteln Grundlage vieler oben genannter Tätigkeiten, ohne dass es selbst eine Wiedergabe anregt.

Definieren und gliedern gehen nach meiner Ansicht über das Anforderungsniveau einer Reproduktion hinaus, sodass sie im AFB II thematisiert werden.

Operatorenkatalog Aufgabenbereich I

Operator Beschreibung
nennen Informationen und Sachverhalte aus vorgegebenem Material oder Kenntnisse ohne Kommentierung stichpunktartig wiedergeben.
benennen/
bezeichnen
In einer Grafik etwas mit einer Beschriftung versehen.
beschreiben Materialaussagen und Kenntnisse (unter einem vorgegebenen Aspekt) mit eigenen Worten zusammenhängend (= als Text), geordnet und fachsprachlich angemessen wiedergeben.
charakterisieren Einen Sachverhalt in seinen typischen Merkmalen unter einem leitenden Gesichtspunkt beschreiben.
darstellen/
erstellen
Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen grafisch abbilden und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften
Hinweis: »Darstellen« zielt auf die Reproduktion, »erstellen« auf die Reorganisation ab.
lokalisieren Die Lage eines Ortes, Flusses o. Ä. mit Bezug auf andere räumliche Gegebenheiten beschreiben.
verorten Einen Ort, Fluss o. Ä. in eine Karte eintragen.
durchführen Untersuchungen nach genauen Anleitungen vollziehen, z. B. Experimente, Erkundungen, Befragungen.
protokollieren Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau, zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben.

Fußnoten und Quellen

1 Ausgewertet wurden Abi Workshop (2009: 24f.), DGfG (2008: 32f.), Diercke 7/8 (2006: 255), Fischer/Koch (2005: 11f.), Fundamente (2008: Umschlag vorn), Keller (2009: 30f.), Kultusministerkonferenz (2005: 6f.), Operatorenkommission (2005: 3f.), Terra 7/8 (2007: 156f.) und Terra 9/10 (2007: 176f.).

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