Monsieur Becker

Panorama

Reform der Lehrerbesoldung

Dienstag, 13. Oktober 2009

Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut »Institut der deutschen Wirtschaft« in Köln hat ein Positionspapier zur Reform der Lehrerbeschäftigung herausgegeben.

Status quo

Die Autoren Helmut E. Klein und Oliver Stettes untersuchen die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften im internationalen Vergleich sowie die personalrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Sie stellen fest, dass das Tätigkeitsumfeld von Lehrern in Deutschland geprägt ist »durch einen relativ großen Handlungs­spielraum, eine geringe Kontrollintensität und so gut wie keine positiven oder negativen Anreizmechanismen, die zu effizienz- und qualitätssteigerndem Verhalten bewegen könnten.« (Klein/Stettes 2009: 35) Darüber hinaus behinderten diverse Faktoren (durchschnittlich hohe Gehälter, Beamtenstatus etc.) einen Berufswechsel ungeeigneter Lehrkräfte (ebd.).

Momentan ist es so, dass das Gehalt der Lehrer mit der Anzahl der Dienstjahre ansteigt. Dabei handelt es sich um das so genannte Senioritätsprinzip. Grundschul- und Hauptschullehrer sind in der Regel der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet, alle anderen der Besoldungsgruppe A13.

neues Entgeltmodell

Die Autoren schlagen ein neues Besoldungssystem vor, das aus einem Grundgehalt, Zulagen und Prämien besteht.

Das Grundgehalt (entspricht dem Einstiegsgehalt: Besoldungsgruppe A12, Besoldungsstufe 3) beträgt 32 280 € jährlich (ebd: 49; Zahl weicht von Besoldungstabelle ab).

Die Zulagen werden ein- bis zweimal im Jahr gezahlt und lassen sich in drei Kategorien unterteilen (ebd.: 45ff.):

  1. eher dauerhafte Zulagen
    • für Fächer, bei denen es einen Lehrermangel gibt
    • für korrekturintensive Fächer
    • für die Übernahme von Führungsfunktionen (Jahrgangsstufenkoordinator, Fachleiter, …)
    • für die »Tätigkeit an einer Schule mit unattraktivem Standort oder mit einer für den Lernerfolg ungünstigen Zusammensetzung der Schülerschaft«
  2. jedes Schuljahr neu vergebene Zulagen
    • für das Unterrichten in der Sekundarstufe II (Oberstufe)
    • für das Unterrichten in Abschlussklassen bzw. in an Lernstandserhebungen teilnehmende Klassen
  3. von der Schulleitung festgelegte Zulagen
    • für Klassenlehrer
    • für das Unterrichten in Problemklassen
    • für Profilfächer (zur Förderung der Profilbildung)
    • für zusätzliche Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Unterricht in den Ferien, …)

Die Höhe der Zulagen der ersten beiden Kategorien sollte, so Klein/Stettes (2009: 45f.), auf Landesebene festgelegt werden, um zu vermeiden, dass Schulen einen Wettbewerbsnachteil haben. Zudem sollte die maximale Höhe der Zulagen der Differenz zwischen den Besoldungs­gruppen A13 und A12 entsprechen.

Die Autoren empfehlen des Weiteren, dass man Lehrern freistellen sollte, statt monetären Zulagen lieber Deputatsermäßigung (Verringerung der zu unterrichtenden Stunden) in Anspruch zu nehmen (ebd.: 38). Eine generelle Ersetzung der Zulagen sei allerdings nicht sinnvoll, da sonst die Unterrichtszeit besonders engagierte Lehrer automatisch verkürzt würde (ebd.).

Der letzte Gehaltsbestandteil sind die Leistungsprämien. Diese werden individuell in Kombination mit Zielvereinbarungen festgelegt und in Abhängigkeit von der Zielerreichung gezahlt (ebd.: 47f.). Die der Schule zur Verfügung stehende Summe an Leistungsprämien bemisst sich aus einer Zielvereinbarung der Schule mit dem Schulamt (ebd.). Dabei soll das Abschneiden einer Schule nicht mit anderen Schulen verglichen werden, sondern mit dem erwarteten Abschneiden der jeweiligen Schule (ebd.). Eine an die individuelle Zielerreichung gekoppelte Ausschüttung der Gruppenprämie erlaube dabei eine Binnendifferenzierung zwischen den Lehrkräften einer Schule (ebd.).

Wer soll das bezahlen?

Klein/Stettes (2009: 52) beschreiben abschließend vier Szenarien und ihre Auswirkung auf die Personalausgaben für das Jahr 2016 im Vergleich zu 2006:

  1. Alles bleibt wie bisher.
  2. Für die Berufseinsteiger wird das Senioritätsprinzip (= höheres Einkommen mit höherer Dienstzeit) abgeschafft.
  3. Für die Berufseinsteiger wird das Senioritätsprinzip abgeschafft, für alle anderen eingefroren.
  4. Das Senioritätsprinzip wird für alle abgeschafft.

Aus den Einsparungen wird errechnet, wie viel Umverteilungsspielraum das jeweilige Szenario pro Beamten/Angestellten schaffte, das heißt, wie hoch die Zulagen und Prämien durchschnittlich sein könnten (Eigene Zusammenstellung nach Klein/Stettes 2009: 55, 57ff.):

Szenario Einsparung im Jahr 2016 im Vgl. zu 2006 Umverteilungsspielraum je
Beamten Angestellten
Szenario 1 616 Mio. € 1 200 € 400 €
Szenario 2 1428 Mio. € 2 300 € 3 300 €
Szenario 3 2442 Mio. € 4 000 € 5 000 €
Szenario 4 7746 Mio. € 13 300 € 13 800 €

Quelle