Ärzteverband: Maskenpflicht sinnvoll!
Der Ärzteverband Marburger Bund halte eine Maskenpflicht im Unterricht für sinnlos. Ist dem tatsächlich so?
Das ZDF titelt: „Ärzteverband: Masken im Unterricht sinnlos“. Zu den wenigen im Artikel hervorgehobenen Wörtern gehört „überflüssige Behinderung“, dies seien Masken im Unterricht nämlich. Die FAZ titelt: „Masken im Unterricht ergeben ‚überhaupt keinen Sinn‘“.
Beide und viele anderen Medien basieren auf einer DPA-Meldung, die sich wiederum auf ein Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung mit der Bundesvorsitzenden des Marburger Bundes bezieht (das Interview gibt es nur hinter der Paywall). Selbst titelt die NOZ: „Masken im Unterricht machen überhaupt keinen Sinn“.
In vielen Artikeln findet sich folgende Passage, sie stammt wahrscheinlich aus der DPA-Meldung:
„Wenn alle auf ihren Plätzen sitzen und Abstand sichergestellt ist, macht das Tragen von Masken während der Unterrichtsstunden überhaupt keinen Sinn und wäre eine überflüssige Behinderung“, sagte die Bundesvorsitzende Susanne Johna im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Sinnvoll ist die Maske dann, wenn es eng wird, etwa beim Verlassen der Klasse, vor dem Schulkiosk oder auf dem Pausenhof, wenn mehrere Klassen gleichzeitig Pause haben.“
Wann macht eine Maskenpflicht im Unterricht keinen Sinn? „Wenn alle auf ihren Plätzen sitzen und Abstand sichergestellt ist“. Hier hätte jede:r Journalist:in stutzig werden müssen. Denn nirgendwo gilt zum Schuljahresbeginn im Klassenraum irgendeine Abstandspflicht. So nimmt die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in § 1 Absatz 2 Punkt 2 Schulen explizit von den anderthalb Metern Mindestabstand aus.
Es ist mir wirklich ein Rätsel, wie dieser einfache Bedingungssatz („Wenn […] Abstand sichergestellt ist“) in der deutlichen Mehrheit der Medien einfach so übergangen wird.